Schlussbesprechung auch telefonisch
Zum Abschluss jeder Betriebsprüfung ist eine Schlussbesprechung abzuhalten; das schreibt § 201 Abgabenordnung ausdrücklich vor. Selbstverständlich kann ein Steuerpflichtiger darauf verzichten, insbesondere dann, wenn alle Prüfungspunkte einvernehmlich abgehakt oder...